Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchung
-
1.1 Mit der Bestätigung von Wasserkutsche über die Anzahlung von 50% des gesamten Charterpreises kommt eine verbindliche Buchung zustande. Der Restbetrag ist vor Fahrtantritt per Überweisung (Zahlungseingangsbestätigung), per Kartenzahlung oder in bar zu entrichten.
-
1.2 Erfolgt die Buchung weniger als 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraums, so ist der gesamte Charterpreis sofort nach Rechnungszugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
-
1.3 Kommt der Charterer mit der Anzahlung in Verzug, behält sich Wasserkutsche vor, das Charterobjekt anderweitig zu vermieten und vom Vertrag zurückzutreten.
-
1.4 Kann die Bootsfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden – aufgrund von Witterrungsbedingungen, wegen der Sperrung von Wasserstraßen, wegen Hochwasser oder wegen eines Schadens am Charterobjekt oder auf Grund sonstiger Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs des Vercharterers liegen -, kann der Vercharterer vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz entstehen in diesem Fall nicht. Nach Zahlung des Verleihpreises und in Absprache mit dem Vercharterer kann der Charterer auf einen alternativen Termin umbuchen.
2. Kaution und Haftung
-
2.1 Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer eine Kaution von €250.-. Der Vercharterer ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste, die nicht durch gewöhnlichen Gebrauch des Bootes entstanden sind (Abnutzung), vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten. Die Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Bootes, mit seiner gesamten unbeschädigten Ausstattung, zurückgezahlt. Die Kaution dient der Abdeckung von Schäden an der Wasserkutsche oder dem Inventar, die der Charterer verschuldet hat oder die der Charterer gegenüber Dritten zu vertreten hat. Ein über die Kautionshöhe hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt von dieser Regelung unberührt.
-
2.2 Bei Rückgabe des Bootes hat der Charterer eine Mängel- und Verlustliste zu erstellen, die er dem Vercharterer übergibt. Jeder außergewöhnliche Vorfall (z.B. Tampen in der Schraube oder dergl.) ist bei Rückgabe des Bootes zu melden.
-
2.3 Im Charterpreis sind folgende Versicherungen enthalten: Wassersport-Haftpflicht-Versicherung, Wassersport-Kasko-Versicherung für Sachschäden auf deutschen Binnengewässern mit einer Selbstbeteiligung von € 1500,- € (oder 250,- € mit Haftungsreduktion) für Wasserkutschen, Momme und Zilius bzw. mit einer Selbstbeteiligung von € 1500,- € (oder 500,- € mit Haftungsreduktion) für die Rossi. Im Fall von Unfällen, Havarien, oder sonstigen Schäden hat der Charterer unverzüglich den Vercharterer zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Vercharterers darf der Charterer bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen oder das Schiff reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zur Minderung des Charterpreises oder zu Schadenersatz, außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am Boot vor und den Vercharterer oder dessen Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht weder eine Versicherung für den Charterer selbst noch für seine Mitreisenden, noch für von ihm an Bord gebrachte Sachen. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung für Reiserücktritt und Abbruch. Dies ist z.B. möglich bei der Hamburger Yachtversicherung Schomacker.
-
2.4 Eltern haften für Ihre Kinder und Tiere.
3. Pflichten und Rechte des Charterers
-
3.1 Der Charterer verpflichtet sich, das vorgegebene Fahrgebiet nicht zu verlassen. Er bestätigt zu wissen, dass außerhalb des Fahrtgebietes Versicherungsschutz nicht besteht. Das Fahrgebiet sind die deutschen Binnengewässer. Ausgeschlossen sind führerscheinpflichtige Fahrgebiete, z.B. die Spree in der Berliner Innenstadt (Ausnahmen unter Vorbehalt, siehe FAQ „Darf ich die Innenstadt befahren?„).
-
3.2 Der Charterer verpflichtet sich an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und ein hierüber ein Protokoll (Checkliste) zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Charterer verbindlich die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe des Protokolls. Die Gebühr für die Einweisung ist im Charterpreis des ersten Tages inbegriffen.
-
3.3 Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Charterer erklärt mit Vertragsabschluss verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
-
3.4 Der Charterer ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
-
3.5 Der Charterer verpflichtet sich, das gecharterte Boot wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Der Charterer haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird:
-
3.5.1 Nur die zulässige Höchstzahl (in den jeweiligen Bootspapieren zu finden) an Bord nehmen.
-
3.5.2 Das Boot nur zu Vergnügungsfahrten und keinen kommerzielle Tätigkeiten, wie Berufsfischfang oder Wettfahrten nutzen.
-
3.5.3 Keine Veränderung an Schiff oder Ausrüstung vornehmen.
-
3.5.4 Andere Schiffe nur im Notfall in Schlepp nehmen.
-
3.5.5 Bei angesagten Windstärken von 6 oder mehr einen schützenden Hafen anlaufen bzw. nicht verlassen.
-
3.5.6 Die Boote nicht bei Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder Gewitter nutzen.
-
3.5.7 Das Boot weder untervermieten noch verleihen.
-
3.7.8 Bei Besorgnis einer Beschädigung des Bootes durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anlaufen und den Vercharterer benachrichtigen.
-
3.5.9 Keine Tiere an Bord nehmen. Es sei denn, er hat im Voraus den Haustierzuschlag gebucht (nur auf Wasserkutsche, Momme und/oder Zilius möglich) und erfüllt die in den FAQ genannten Bedingungen.
-
3.5.10 Der Ölstand des Generators ist täglich zu prüfen, Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers.
-
3.5.11 Der Charterer verpflichtet sich die Batterien – wie bei der Einweisung erläutert – nicht Tiefenzuentladen und damit Schaden zu verursachen. Im Falle einer Tiefenentladung (Batteriekapazität < 20% = 80 Ah) wird die Kaution einbehalten.
-
3.6 Der Charterer hat zur vereinbarten Uhrzeit (in der Regel 10 Uhr) zur Bootsübergabe zu erscheinen. Wird das Boot später als zur vereinbarten Uhrzeit abgeholt, wird für jede weitere angefangene Stunde die unsere Mitarbeiter*innen auf euch warten ein Betrag von 25€ berechnet.
-
3.7 Der Charterer hat das gecharterte Boot zum Ablauf der Charterperiode (in der Regel 19 Uhr) an den Liegeplatz zu bringen. Wird das Boot nach Ende der vereinbarten Charterperiode zurückgegeben, wird für jede weitere angefangene Stunde ein Betrag von 25€ berechnet.
-
3.8 Wird das Boot durch den Charterer an einem anderen als dem vereinbarten Ort verlassen, aus Gründen, die der Vercharterer nicht zu vertreten hat, so trägt der Charterer alle Kosten für den Rücktransport des Bootes. Bis zur Rückgabe des Bootes gilt der Chartervertrag grundsätzlich als verlängert.
-
3.9 Die Pauschale für die Endreinigung ist im Charterpreis für den ersten Tag enthalten. Bei stärkerer Verunreinigung ( z.B. schmutziges Geschirr/ Hundehaare) fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 25-50€ an.
-
3.10 Regressansprüche richten sich gegen den Vercharterer / Eigner und müssen bei Rückgabe des Bootes durch den dortigen Beauftragten schriftlich bestätigt werden und beschränken sich bis zur maximalen Höhe der im Vertrag festgelegten Chartergebühr. Reklamationen müssen außerdem spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreibung eingehen. Pflichten und Rechte des Vercharterers:
-
3.10.1 Sofern den Vercharterer kein Verschulden trifft, haftet der Vercharterer weder für Schäden, welche dem Charterer dadurch entstehen, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht noch haftet er in einem solchen Fall für Schäden sich an Bord befindlicher Personen und Eigentum des Charterers . Die vertragliche Haftung des Vercharterers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Charterpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Charterers weder vorsätzlich
-
3.10.2 Wasserkutsche behält sich das Recht vor, bei berechtigten Zweifeln hinsichtlich der Befähigung zur Schiffsführung ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Stornierung und Umbuchung
-
4.1 Tritt der Charterer von diesem Vertrag zurück (Stornierung oder Umbuchung), fallen folgende Storno- bzw. Umbuchungskosten an: 30-14 Tage vor vereinbartem Charterbeginn 50% des gesamten Charterpreises, danach oder bei Nichterscheinen 100% des Charterpreises für den gebuchten Zeitraum. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
-
4.2 Wir empfehlen daher den Abschluss einer Versicherung für Reiserücktritt und Abbruch, damit es nicht zu Enttäuschungen kommt! Dies ist z.B. möglich bei der Hamburger Yachtversicherung Schomacker.
-
4.3 Wenn eine Ersatzcharter gelingt, so erhält der Charterer seine Anzahlung zurück abzüglich einer Stornierungs-/Umbuchungsgebühr von 35€.
-
4.4 Bei starkem andauerndem Unwetter und angesagten Windstärken von sechs oder mehr müssen Sie einen schützenden Hafen anlaufen oder dürfen diesen nicht verlassen. Sollten Sie wegen Unwetters Ihre Reise nicht antreten können, behalten wir die Anzahlung ein und versuchen mit Ihnen einen alternativen Termin zu finden.
5. Gerichtsstand
-
5.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wird, sofern der Charterer Unternehmer ist, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
-
5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.